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   SG Marburg, 22.02.2008 - S 12 KA 47/08 ER   

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https://dejure.org/2008,6085
SG Marburg, 22.02.2008 - S 12 KA 47/08 ER (https://dejure.org/2008,6085)
SG Marburg, Entscheidung vom 22.02.2008 - S 12 KA 47/08 ER (https://dejure.org/2008,6085)
SG Marburg, Entscheidung vom 22. Februar 2008 - S 12 KA 47/08 ER (https://dejure.org/2008,6085)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 82 Abs 1 SGB 5, § 95 Abs 1 S 2 SGB 5, § 24 Abs 3 Ärzte-ZV, § 24 Abs 4 Ärzte-ZV, § 24 Abs 5 Ärzte-ZV
    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Erbringung aller ärztlichen Leistungen am Vertragsarztsitz - keine Zulässigkeit von zwei selbständigen Praxen unter dem Dach eines MVZ

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Medizinischen Versorgungszentrums auf vorläufige Genehmigung einer vertragsärztlichen Tätigkeit an einem weiteren Ort; Verbesserung der Versorgung der Versicherten durch eine vertragsärztliche Tätigkeit; Prüfung des Vorliegens einer Zweigpraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 95 SGB 5, § 86b Abs 2 SGG, § 24 Ärzte-ZV
    Zur Ausgestaltung eines MVZ; Medizinrecht

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Ausgestaltung eines MVZ

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB V § 95; SGG § 86b Abs. 2; Ärzte-ZV § 24
    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, vorläufige Genehmigung der vertragsärztlichen Tätigkeit an einem weiteren Ort für ein Medizinisches Versorgungszentrum

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 45/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum -

    Auszug aus SG Marburg, 22.02.2008 - S 12 KA 47/08
    Hiergegen hat die Antragstellerin am 8.02.2008 die Klage erhoben (Az.: S 12 KA 45/08).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichts- und beigezogenen Verwaltungsakte, der Gerichtsakte mit Aktenzeichen S 12 KA 45/08 und der Gerichtsakte mit Aktenzeichen S 12 KA 465/07 verwiesen.

  • SG Marburg, 23.11.2007 - S 12 KA 465/07

    Medizinisches Versorgungszentrum - fachübergreifende Tätigkeit - Präsenzpflicht

    Auszug aus SG Marburg, 22.02.2008 - S 12 KA 47/08
    Die Kammer verpflichtete mit Beschluss vom 23. November 2007, Az.: S 12 KA 465/07 ER die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung, der Antragstellerin vorläufig die Tätigkeit in den Fachgebieten Radiologie und Gynäkologie an einem weiteren Ort in der C-Straße in C-Stadt, längstens bis einen Monat nach Zustellung einer Entscheidung der Antragsgegnerin über den Widerspruch der Antragstellerin mit Datum vom 20. und 27.08.2007, zu gestatten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichts- und beigezogenen Verwaltungsakte, der Gerichtsakte mit Aktenzeichen S 12 KA 45/08 und der Gerichtsakte mit Aktenzeichen S 12 KA 465/07 verwiesen.

  • SG Marburg, 09.04.2008 - S 12 KA 93/08

    Unzulässigkeit einer einstweiligen Anordnung - Medizinisches Versorgungszentrum -

    Es reicht aus, dass die Summe der Tätigkeitszeiten aller am Vertragsarztsitz tätigen Ärzte alle Tätigkeiten außerhalb des Vertragsarztsitzes zeitlich insgesamt überwiegen (s. bereits SG Marburg, Beschl. V. 23.11.2007 - S 12 KA 465/07 ER - 22.02.2008 - S 12 KA 47/08 ER -).

    Die Kammer wies mit Beschluss vom 22. Februar 2008, Az.: S 12 KA 47/08 ER (www.sozialgerichtsbarkeit.de) den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab.

    Ein entsprechender Antrag war bereits Gegenstand des Verfahrens vor der Kammer mit Aktenzeichen S 12 KA 47/08 ER.

    Im Verfahren mit Aktenzeichen S 12 KA 47/08 ER hatte die Antragstellerin den Antrag ausdrücklich darauf beschränkt, am Vertragsarztsitz in A-Stadt keinerlei gynäkologische Tätigkeit ausüben zu wollen.

  • SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 45/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum -

    Es reicht aus, dass die Summe der Tätigkeitszeiten aller am Vertragsarztsitz tätigen Ärzte alle Tätigkeiten außerhalb des Vertragsarztsitzes zeitlich insgesamt überwiegen (s. Bestätigung von SG Marburg, Beschl. v. 23.11.2007 - S 12 KA 465/07 ER - v. 22.02.2008 - S 12 KA 47/08 ER - v. 09.04.2008 - S 12 KA 93/08 ER).

    Die Kammer wies mit Beschluss vom 22.02.2008, Az.: S 12 KA 47/08 ER (www.sozialgerichtsbarkeit.de) den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab.

  • LSG Hessen, 19.12.2008 - L 4 KA 106/08

    Anspruch auf Genehmigung der vertragsärztlichen Tätigkeit an einem weiteren Ort

    Die Antragsgegnerin hat am 8. Februar 2008 gegen die Bescheide vom 2. und 20. August 2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Januar 2008 Klage bei dem Sozialgericht Marburg erhoben (Az.: S 12 KA 45/08) Während des Klageverfahrens lehnte das Sozialgericht Marburg einen zweiten Antrag auf vorläufige Gestattung der gynäkologischen Tätigkeit in A-Stadt mit Beschluss vom 22. Februar 2008 mangels Anordnungsanspruch ab, da die Antragstellerin gynäkologische Leistungen am Sitz des Medizinischen Versorgungszentrums überhaupt nicht erbringe und dies der Genehmigungsfähigkeit einer Zweigpraxis widerspreche (Az.: S 12 KA 47/08 ER).
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